Zwei, fünf, zehn oder dreißig Parteien in einem Haus – und allen zusammen gehört es. Da kann es schon einmal kompliziert werden: Wie hoch fällt die Instandhaltungsrücklage aus? Wer kümmert sich um den Unwetterschaden? Ist das Hausgeld angemessen? Gibt es Kabelanschluss für alle? Wer darf einen Balkon bauen und wie oft darf man darauf grillen? Und überhaupt: Wo hört eigentlich das Gemeinschaftseigentum auf und wo beginnt das Sondereigentum? Das sind nur einige Fragen, die das Zusammenleben bestimmen.

Wir verstehen uns als Ihr Partner und Vermittler zwischen den Eigentümerinteressen. Mit Engagement und Fachwissen erarbeiten wir Lösungen, in denen sich die Gemeinschaft wiederfinden kann und die allen Eigentümern zugutekommen. Dass wir darüber hinaus die Geschäfte der WEG besorgen und sie nach außen vertreten, versteht sich dabei von selbst.

Wir bieten Ihnen bei der WEG-Verwaltung:

  • Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlung (Protokoll und Führen einer Beschlussliste)
  • Erstellung der Hausgeldabrechnung und des Wirtschaftsplans
  • Ausfertigung der Haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a EStG
  • Erstellung eines Instandhaltungsplans
  • Bildung einer Instandhaltungsrücklage
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
  • Hausgeldkontrolle, Zahlungsverkehr, Mahnwesen
  • Einrichtung und Unterhaltung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung
  • Beauftragung von Handwerksfirmen, Kontrolle und Schlussüberprüfung sowie Rechnungsprüfung
  • Abschluss von Reinigungs- und Wartungsverträgen
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen von Hausmeistern etc. (auf Wunsch)
  • Regelmäßige Objektbesuche inkl. Protokollanfertigung
  • Abschluss, Kündigung und Überwachung von Versicherungsverträgen
  • Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften
  • Kommunikation mit Behörden
  • Archivierung aller Objektunterlagen

Wir übernehmen für Sie die gesamte Verwaltung rund um Ihr Wohneigentum.